
EU-Meldepflicht: Nur 24 Stunden ab 11. September
Der Cyber Resilience Act der EU verlangt ab dem 11. September 2026 eine 24-Stunden-Meldefrist für Schwachstellen, über eine neue, von ENISA aufgebaute Plattform getrennt vom US-geführten CVE-System. Die Analyse von Freshfields warnt, dass die Frist am Wochenende nicht pausiert und zu bestehenden NIS2- und DSGVO-Pflichten hinzukommt.










