
Frankreichs Fiskus ist von seinen eigenen DSGVO-Bußgeldern befreit
Die DGFiP brauchte 48 Tage, um einen Datenschutzvorfall mit 678.000 Steuerdatensätzen offenzulegen. Das französische Recht befreit den Staat ausdrücklich von den DSGVO-Bußgeldern, die es einem privaten Unternehmen auferlegen würde.









