Drei Behörden, drei Kalender

Am 12. Oktober haben das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Leitlinie veröffentlicht, die die EU-Roadmap zur Post-Quanten-Kryptografie in Deutschland umsetzt. Sie bestätigt die europäischen Zeitpläne und ergänzt ein Datum für die gesamte Umstellung.

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EU-Roadmap (Juni 2025)jeder Mitgliedstaat beginnt bis Ende 2026so früh wie möglich, spätestens bis Ende 2030auf der Seite der Kommission nicht genannt
Deutsche Leitlinie (12. Oktober 2026)bei hohem Risiko so früh wie möglichMigration spätestens bis Ende 2030 abgeschlossenbis 2035 weitgehend abgeschlossen
NCSC, Vereinigtes Königreichbis 2028: Ziele, vollständige Bestandserfassung, erster Planbis 2031: frühe Migration mit höchster Prioritätbis 2035 abgeschlossen

Die deutsche Fassung ist eine Leitlinie, kein Gesetz. Die BSI-Mitteilung stellt sie als Rahmen für eine koordinierte Umstellung dar und erwähnt keine Sanktionen.

Was Deutschland von Organisationen verlangt

Die Leitlinie richtet sich an Bund, Länder und Kommunen sowie an Organisationen und Unternehmen, darunter Betreiber kritischer Infrastruktur. Das BSI nennt fünf Maßnahmen: klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Fristen in der Organisation, Post-Quanten-Kryptografie als Stand der Technik, eine systematische Bewertung des Quantenrisikos im Risikomanagement, die frühe Einbindung von Herstellern und Lieferketten sowie Kryptoagilität.

Kryptoagilität heißt, Systeme, Beschaffung und Risikomanagement so zu gestalten, dass kryptografische Verfahren oder Einstellungen wie Schlüssellängen schnell und kontrolliert ausgetauscht werden können. Das BSI sagt, sie werde wichtiger, weil KI die Sicherheitsforschung und zunehmend auch Methoden zum Angriff auf Kryptografie beschleunigt.

Die Bestandsaufnahme ist der erste datierte Schritt

Am konkretesten ist das Vereinigte Königreich bei der ersten Aufgabe. Bis 2028 verlangt der NCSC Ziele, eine vollständige Bestandserfassung und einen ersten Plan, der Prioritäten, Abhängigkeiten von Lieferanten und Infrastruktur, den Investitionsbedarf und langlebige Hardware-Vertrauensanker benennt. Organisationen sollen erfassen, auf welche Kryptografie, Protokolle und Hardware sie sich stützen, und der NCSC betont, dass dies kein formelles Anlagenverzeichnis sein soll.

Die Erfassung soll auch festhalten, wie lange Daten geheim bleiben müssen und was sie für einen Angreifer wert sind. Das ist wichtig, weil die Kommission sagt, 'Store now, decrypt later'-Angriffe fänden wahrscheinlich bereits statt und Daten, die lange vertraulich bleiben müssen, seien womöglich schon gefährdet.

Der NCSC richtet sich vor allem an große Organisationen, Betreiber kritischer nationaler Infrastruktur und Unternehmen mit individueller IT. Kleinere Firmen mit überwiegend Standard-IT erwarten laut NCSC eine einfachere Migration, die weitgehend über Hersteller-Updates läuft, während individuelle Software demselben Zeitplan folgt wie bei allen anderen.

Eine kurze Liste für dieses Quartal

Beginnen Sie mit einer Liste, wo Ihre Organisation Public-Key-Kryptografie einsetzt, etwa bei Zertifikaten, VPN-Tunneln und signierter Firmware, und benennen Sie eine Person, die sie verantwortet. Setzen Sie ein Datum, denn die deutsche Leitlinie verlangt verbindliche Fristen und das Vereinigte Königreich eine Bestandserfassung bis 2028.

Fragen Sie dann Ihre Lieferanten nach ihren Post-Quanten-Fahrplänen, denn das BSI will Hersteller und Lieferketten früh einbinden, und prüfen Sie, ob Ihre Systeme Algorithmen oder Schlüssellängen ohne Neuaufbau tauschen können. Ordnen Sie die Daten zuerst, die am längsten geheim bleiben müssen.