Was Binance tatsächlich herausgab

Yuri Belenkiy, ein 49 Jahre alter IT-Spezialist, überwies zwischen Januar 2023 und März 2024 gut 700 US-Dollar in Kryptowährung an Wallets mit Verbindung zum ukrainischen Militär, darunter eine von Russland als terroristisch eingestufte Gruppe - nachdem der im Exil lebende Kreml-Kritiker Arkadi Babtschenko öffentlich zu Spenden aufgerufen hatte. Russische Ermittler nahmen Belenkiy im September 2025 fest und klagten ihn am 13. Oktober 2025 formell an. Laut Ermittlungsakten und Korrespondenz, die Reuters einsehen konnte, führt die Beweiskette direkt zu Binance zurück: Nach einer Anfrage russischer Strafverfolger an die Compliance-Adresse der Börse für russische und belarussische Anliegen antwortete Binance mindestens zweimal - mit einer Datei, die die Transaktion bestätigte, sowie Geburtsdatum, Wohnadresse, Telefonnummer, Passnummer, einer Kopie seines russischen Passes und einer Kopie seiner bulgarischen Aufenthaltserlaubnis.

Binances offizielle Stellungnahme diese Woche bestreitet nicht, dass die Anfrage beantwortet wurde. Sie besagt lediglich, man arbeite weltweit mit rechtmäßigen Anfragen der Strafverfolgung zusammen, vorbehaltlich der geltenden rechtlichen, datenschutzrechtlichen und regulatorischen Anforderungen, und prüfe intern die Eignung jeder Anfrage vor deren Beantwortung. Zum Fall Belenkiy im Einzelnen und zur Frage, ob die Weitergabe europäisches Datenschutzrecht verletzt haben könnte, wollte sich Binance nicht äußern.

Der Ausstieg, der keine Datenmauer war

Binance verkündet seit September 2023 gegenüber Nutzern und Aufsichtsbehörden, sich aus dem russischen Markt zurückgezogen zu haben: keine lokale Gesellschaft, keine lokale Lizenz, kein lokales Produkt. Diese Darstellung half dem Ruf der Börse bei westlichen Regulatoren, die auf Sanktionstreue achten. Doch ein solcher Marktaustritt ist eine geschäftliche und lizenzrechtliche Entscheidung - kein Versprechen, dass auch der Kanal für Behördenanfragen aus dieser Jurisdiktion geschlossen wird. Die von Reuters eingesehene Korrespondenz zeigt: Russische Ermittler hatten mehr als ein Jahr nach dem verkündeten Ausstieg weiterhin einen funktionierenden Zugang zum Compliance-Team von Binance - und dieser Kanal lieferte auf Anfrage eine vollständige Datei mit Personendaten.

Diese Lücke reicht über den Einzelfall hinaus. Jede globale Plattform, die sich formal aus einem Markt zurückzieht, kann ihr Compliance-Postfach für die Behörden dieses Marktes unbegrenzt weiterbetreiben, denn eine Austrittsmeldung verpflichtet zu nichts anderem. Für Nutzer war der eigentliche Schutz nie die Ausstiegsmeldung selbst - sondern die interne, für Betroffene unsichtbare Einzelfallentscheidung des Compliance-Teams bei jeder einzelnen Anfrage.

Eine DSGVO-Regel, die derzeit niemand durchsetzt

Die Rechtslage ist im Grundsatz klar. War Belenkiy bei Binance als Einwohner Bulgariens, eines EU-Mitgliedstaats, registriert, unterliegen seine Daten der DSGVO. Russland steht nicht auf der EU-Liste der Länder mit angemessenem Datenschutzniveau - eine Weitergabe seiner Akte dorthin ohne gültige Rechtsgrundlage wie einen Gerichtsbeschluss oder ein Rechtshilfeersuchen würde die Verordnung verletzen. Auf diesen Punkt wiesen auch Rechtsexperten hin, die den Fall diese Woche für Reporter einordneten: Eine einfache E-Mail-Anfrage ausländischer Ermittler erfüllt nicht den Maßstab, den die DSGVO für den Transfer von Passdaten eines EU-Bürgers in ein Land ohne Datenschutzabkommen mit der Union verlangt.

Was fehlt, ist jemand, der diese Rechtslage tatsächlich prüft. Binance bestätigt Belenkiys registrierten Wohnsitz nicht. Sein Anwalt wollte es auf Nachfrage ebenfalls nicht bestätigen. Der Europäische Datenschutzausschuss hält sich heraus und verweist auf die Zuständigkeit der nationalen Behörden. Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels hat keine einzige nationale Datenschutzbehörde - weder die bulgarische noch die eines anderen Mitgliedstaats - erklärt, ein Verfahren eröffnet zu haben. Die Regel, die diesen Transfer hätte verhindern sollen, existiert. Die Instanz, die sie in diesem konkreten Fall gegenüber einer globalen Börse durchsetzen würde, existiert derzeit nicht.