Was Sich Konkret Ändert
Apples Newsroom bestätigte am 18. August 2026, dass Apps, die ab dem 1. Oktober in der EU über alternative Marktplätze oder direkt aus dem Web vertrieben werden, eine pauschale Core Technology Commission von 5 Prozent zahlen. Apps, die im App Store bleiben, aber zu einer externen Kasse verlinken, zahlen 15 Prozent, reduziert auf 10 Prozent für Entwickler in Apples Programmen mit ermäßigtem Satz. Apps, die weiterhin Apples eigenes In-App-Zahlungssystem im App Store nutzen, zahlen 20 Prozent, ebenfalls reduziert auf 10 Prozent für Kleinunternehmen unterhalb der bestehenden Umsatzschwelle. Die alte, pro Installation oberhalb einer Freigrenze berechnete Core Technology Fee sowie die separate Store Services Fee entfallen beide.
Der Dschungel, Den Das Ersetzt
Das System, das Apple nach Inkrafttreten des Digital Markets Act aufbaute, stapelte bis zu drei verschiedene Gebühren, die je nach Installationsquelle, Erstinstallation und Vertriebsplattform greifen konnten. Ein deutscher oder niederländischer Anbieter, der einen alternativen Marktplatz prüfen wollte, musste sein Risiko pro Installation gegen unsichere künftige Installationszahlen kalkulieren - während der Gebührenplan selbst noch vor der Europäischen Kommission angefochten war. Diese Rechtsunsicherheit, nicht allein die Gebührenhöhe, hielt die meisten Anbieter von alternativem Vertrieb ab, selbst wenn die Zahlen auf dem Papier attraktiv wirkten.
Warum Die Einigung Wichtiger Ist Als Der Prozentsatz
Bloomberg und die Financial Times beschreiben dies übereinstimmend als Beilegung des Konflikts zwischen Apple und der Europäischen Kommission, nicht als reine Preissenkung. Eine ausgehandelte Einigung bedeutet, dass der Gebührenplan im nächsten Durchsetzungszyklus deutlich seltener gekippt oder erneut geändert wird - genau die Planungssicherheit, die jedes Finanzteam für eine mehrjährige Strategie braucht. Apples eigener Umsatz im Servicebereich ist in den USA im laufenden Jahr bereits zweistellig unter regulatorischem Druck gesunken, weshalb dies für Apple ebenso sehr eine Entscheidung für Rechtssicherheit ist wie ein Zugeständnis an Entwickler. In Deutschland läuft parallel ein Verfahren des Bundeskartellamts gegen große digitale Plattformen nach Paragraf 19a, was den Druck auf eine belastbare, dauerhafte Lösung zusätzlich erhöht hat.
Was Vor Dem 1. Oktober Zu Tun Ist
Jeder EU-Anbieter, der derzeit Apples alte In-App-Provision zahlt, sollte vor der Frist drei Zahlen nebeneinanderlegen: In-App-Verbleib zu 20 Prozent (10 Prozent bei Förderfähigkeit für das Kleinunternehmerprogramm), Verlinkung aus dem App Store zu 15 Prozent (ermäßigt 10 Prozent), oder vollständiger Vertrieb außerhalb des App Store zu pauschal 5 Prozent zuzüglich der Kosten für eine eigene Kasse. Für ein Abo-Geschäft mit wiederkehrenden EU-Umsätzen lässt sich diese 5-Prozent-Option jetzt an einem Nachmittag durchrechnen - unter dem alten Plan war das nie möglich.
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