Nintendos eigene Compliance-Seite bestätigt den Umbau

Nintendos Seite "Konformität mit EU-Richtlinien und -Verordnungen" bestätigt, was britische und europäische Gaming-Medien erstmals im Juli 2026 berichteten: Die in der EU verkaufte Nintendo Switch 2-Hardware wird auf einen austauschbaren Akku umgestellt, vor der Frist der Verordnung (EU) 2023/1542 am 18. Februar 2027. Der Rollout erfolgt gestaffelt nach Produkt statt an einem einzigen Stichtag.

ProduktEU-Rollout des austauschbaren AkkusHinweise
Joy-Con 2-ControllerSommer 2026Erste Hardware mit neuem Akku
Nintendo Switch 2-KonsoleHerbst 202614 g schwerer, 1 Prozent weniger Akkukapazität mit angeschlossenem Controller
Switch 2 Pro ControllerWinter 2026Neues Gehäuse für werkzeugfreien Akkuzugang
N64- und GameCube-Controller (Switch Online)2027Letzte Hardware im Rollout
Original Nintendo SwitchEndet Februar 2027Nintendo beliefert EU-Händler nicht mehr

Nintendo erklärt, die konformen Geräte unterschieden sich funktional nicht von der aktuellen Ware und seien nur an neuen Modellnummern sowie einem "OSM"-Code auf der Verpackung erkennbar. Nicht konforme Ware, die bereits in EU-Lagern liegt, darf abverkauft werden, bis sie aufgebraucht ist, weshalb zwei Versionen derselben Konsole monatelang nebeneinander im Regal stehen werden.

Vierzehn Gramm und ein Prozent: die erste echte Zahl

Nintendo hat nun einen Wert dafür geliefert, was EU-Reparierbarkeitsrecht ein tatsächlich verkauftes Massenprodukt kostet: Die überarbeitete Switch 2 wiegt mit angeschlossenem Controller 14 Gramm mehr, ihr Akku fasst 1 Prozent weniger Ladung als die sonst verkaufte Version. Diese Zahlen stammen direkt aus Nintendos eigener Compliance-Angabe, nicht aus einem Teardown oder einem Leak, was dies zu den ersten vom Hersteller bestätigten Kosten der Artikel-11-Konformität in einem käuflichen Produkt macht.

Gewicht und Kapazität sind der sichtbare Teil einer tieferen Vorgabe. Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1542 verbietet zudem das "Parts-Pairing" von Akkus, also die Praxis, einen Akku per Firmware an eine bestimmte Geräteseriennummer zu binden, sodass ein echtes Ersatzteil eine Warnung auslöst oder eingeschränkt funktioniert, wenn es nicht von einer autorisierten Werkstatt eingebaut wird. Eine Leitlinie der Europäischen Kommission, 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, präzisiert, dass der Ausbau nur mit allgemein verfügbaren Werkzeugen erfolgen darf, was eine solche Softwaresperre für den Akku ausschließt. Die Verbraucherzentralen in Deutschland fordern seit langem genau diese Art verbindlicher Reparierbarkeitsangabe, bislang meist ohne Erfolg beim Gesetzgeber.

Eine Nintendo mit zwei Varianten wird zum Vorbild für jeden EU-Elektronikhersteller

In der Praxis verkauft Nintendo nun zwei physisch unterschiedliche Switch 2-Konsolen unter einem Namen, aufgeteilt nach Region statt nach Preis oder Ausstattung, etwas, das der Konzern bei einer aktuellen Konsolengeneration noch nie getan hat. Der EU-Käufer bekommt ein etwas schwereres Gerät mit etwas kürzerer Laufzeit im Tausch gegen einen Akku, den er nach Ablauf der Garantie selbst tauschen kann; Käufer in den USA, Japan oder den meisten Teilen Asiens bekommen weder die Option noch den Kompromiss. Nintendo wird nicht der letzte Hersteller sein, der diesen Schnitt macht: Die aktuellen Konsolen von Sony und Microsoft sowie jedes EU-Smartphone, jeder In-Ear-Kopfhörer und jedes Handheld mit fest verbautem Akku unterliegen derselben Frist am 18. Februar 2027, und Nintendos produktweiser, über drei Jahreszeiten gestaffelter Rollout ist derzeit das nächste, was die Branche an einer funktionierenden Vorlage für eine gespaltene Produktlinie ohne harten Stichtag hat.

Der Teil, den man im Auge behalten sollte, ist die Offenlegung, nicht die Technik. Nintendos Formulierung "kein Unterschied in der Funktion" ist korrekt, aber unvollständig: Sie sagt nichts über Gewicht oder Akkukapazität, beides steht nur auf einer Compliance-Seite, die kaum jemand vor dem Konsolenkauf liest. Die EU hat ein Gesetz geschrieben, das Verbrauchern einen austauschbaren Akku gibt; sie hat kein Gesetz geschrieben, das ein Regaletikett verpflichtet, zu nennen, was das an Gramm oder Spielminuten kostet, und bis es ein solches gibt, treffen Käufer diesen Tausch, ohne zu wissen, dass sie ihn treffen.