
Der erste Auskunftsantrag kann Missbrauch sein
Im Fall C-526/24 entschied der EuGH: Schon ein erster DSGVO-Auskunftsantrag darf als exzessiv abgelehnt werden, wenn er nur eine Schadensersatzforderung vorbereiten soll. Was Verantwortliche jetzt dürfen und was nicht.










