Drei Unternehmen, eine Checkout-Beschwerde
Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA eröffnete am 19. August 2026 förmliche Verfahren wegen versteckter Gebühren gegen Trainline, Virgin Atlantic und RED Driving School, den ersten echten Test ihrer Bußgeldbefugnisse seit Inkrafttreten des Digital Markets, Competition and Consumers Act.
Alle drei Fälle folgen demselben Muster: Ein niedriger Ausgangspreis zieht Kunden an, dann tauchen zusätzliche Gebühren erst auf, wenn die Buchung sich dem Bezahlvorgang nähert. Die CMA nennt das Drip Pricing, und ihre Exekutivdirektorin für Verbraucherschutz, Emma Cochrane, formulierte den Maßstab klar: "Der erste Preis, den Kunden sehen, sollte der Preis sein, den sie zahlen."
Was die CMA im Checkout fand
Die eigenen Transaktionsprüfungen der Behörde zeigen, dass die Gebühren weder unbedeutend noch einheitlich waren, was sie für Kunden schwer vorhersehbar macht.
| Unternehmen | Was die CMA beanstandete | Gefundene Gebühr |
|---|---|---|
| Trainline, Zugtickets | Buchungsgebühr erst spät im Checkout sichtbar | 0,59 bis 2,79 GBP |
| Trainline, Busfahrkarten | Buchungsgebühr erst spät im Checkout sichtbar | 1,50 GBP pauschal |
| Virgin Atlantic Holidays | Resortgebühren und Ortssteuern nach dem Ausgangspreis | Bis zu mehreren hundert GBP pro Buchung |
| RED Driving School | Digitale Bearbeitungsgebühr im Checkout | Ab 7,00 GBP |
Die Verfahren laufen bis Januar 2027, und bestätigt die CMA einen Verstoß gegen den Digital Markets, Competition and Consumers Act, kann sie zusätzlich zu Bußgeldern Rückerstattungen an betroffene Kunden anordnen.
Warum das über die Reisebranche hinausreicht
Drip Pricing ist keine Eigenart der Reisebranche. Dasselbe Checkout-Muster taucht bei Software-Abonnements, Eventtickets, Mietwagen und Hotelbuchungen in Großbritannien und der EU auf, überall dort, wo ein Unternehmen eine Gebühr erst hinzufügt, nachdem der Kunde sich gedanklich schon zum Kauf entschieden hat.
Was sich mit diesem Verfahren ändert, ist das Durchsetzungsinstrument dahinter. Nach dem Digital Markets, Competition and Consumers Act kann die CMA ein Unternehmen mit bis zu 10 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes belegen, eine Summe, die aus einer Gestaltungsfrage im Checkout ein Risiko für die Unternehmensführung macht.
Das Fazit für jeden, der online verkauft
Ein Unternehmen muss keine Zugtickets verkaufen, um betroffen zu sein. Jeder britisch ausgerichtete Checkout, der eine Pflichtgebühr, einen Servicezuschlag oder eine resortartige Zusatzgebühr erst im letzten Schritt zeigt, folgt demselben Muster, gegen das die CMA nun drei laufende Verfahren führt.
Deutsche Onlinehändler kennen dieses Prinzip bereits aus der Preisangabenverordnung, die den Endpreis inklusive aller Pflichtbestandteile von Anfang an verlangt. Die praktische Antwort ist eine Prüfung, kein Abwarten: alle Pflichtgebühren auflisten und kontrollieren, ob der eigene Ausgangspreis sie schon enthält, bevor die CMA diese Prüfung für einen selbst übernimmt.
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