Das KI-Büro setzt seine neue Befugnis erstmals ein

Das KI-Büro der Europäischen Kommission verschickte am 1. September 2026 förmliche Auskunftsersuchen an über 30 Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck - der erste Einsatz dieser spezifischen Befugnis, seit sie in Kraft trat. Die Ersuchen wurden nach Artikel 91 des AI Act erlassen, der es dem KI-Büro erlaubt, von jedem Anbieter, dessen Modell als allgemein verwendbar eingestuft ist, detaillierte Antworten zu verlangen.

Dies ist keine routinemäßige Compliance-Checkliste, sondern der erste echte Test eines Durchsetzungsinstruments, das bis zu diesem Ersuchen nur auf dem Papier existierte.

Zwei Stränge: Sicherheitsversprechen und Urheberrechts-Transparenz

Die Ersuchen gliedern sich in zwei getrennte Stränge. Der erste betrifft Sicherheit: konkret, wie die fortschrittlichsten Modelle sich gegen Angriffe verteidigen, ob unabhängige Experten sie geprüft haben und wie Anbieter Systeme nach der Einführung überwachen. Der zweite Strang betrifft Urheberrecht und Transparenz und verlangt von den Anbietern, offenzulegen, was ihre Trainingsdaten tatsächlich enthalten.

Diese Aufteilung erlaubt es dem KI-Büro, zwei unterschiedliche Risikothesen gleichzeitig zu verfolgen: dass die Sicherheitsversprechen eines Spitzenmodells einer genaueren Prüfung nicht standhalten könnten, und dass die Transparenzangaben eines Anbieters zu Trainingsdaten nicht dem entsprechen könnten, was tatsächlich verwendet wurde.

Was eine falsche Antwort kostet

Die mit diesen Ersuchen verbundenen Risiken sind real. Nach Artikel 101 des AI Act droht einem Anbieter, der eine unvollständige, falsche oder irreführende Antwort einreicht, eine Geldbuße von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für ein Spitzenlabor mit einem Umsatz in Milliardenhöhe könnte die Umsatzoption die Pauschalobergrenze bei weitem übersteigen.

DatumMeilenstein
2. August 2026Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse für GPAI nach dem AI Act treten in Kraft
1. September 2026Das AI Office verschickt erstmals Art.-91-Auskunftsersuchen an über 30 GPAI-Anbieter
Jedes künftige DatumUnvollständige, falsche oder irreführende Antworten riskieren eine Geldbuße von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes

Zwischen dem Inkrafttreten der Befugnis und ihrem ersten Einsatz verging weniger als ein Monat - ein Tempo, das darauf hindeutet, dass das KI-Büro frühzeitig Durchsetzungsglaubwürdigkeit aufbauen will, statt zunächst eine längere Aufsichtsbilanz abzuwarten.

Welche Anbieter angeblich auf der Liste stehen

Die Kommission hat keine offizielle Liste der über 30 Anbieter veröffentlicht, die Ersuchen erhielten. Fach- und Wirtschaftspresse nennt OpenAI, Anthropic und Google unter den Empfängern, was zum Fokus des KI-Büro auf Anbieter passt, deren Modelle nach der Einstufung des AI Act als systemisches Risiko gelten.

Das Fehlen einer offiziellen öffentlichen Liste ist selbst ein bemerkenswertes Detail für jedes Unternehmen, das von einem GPAI-Anbieter abhängt: Ob der eigene Anbieter ein Ersuchen erhielt und was er in seiner Antwort offenlegte, wird möglicherweise auch im Nachhinein nicht öffentlich bekannt.

Was das für ein Unternehmen bedeutet, das auf dem Modell eines anderen aufbaut

Bis zu diesem Ersuchen konnte ein Unternehmen, das ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck in sein eigenes Produkt einbettet, die AI-Act-Konformität seines Anbieters als geklärte Hintergrundtatsache behandeln: Die Regeln existieren, der Anbieter hält sich vermutlich daran. Diese Annahme gilt nicht mehr. Die Compliance-Haltung eines Anbieters ist jetzt Gegenstand einer aktiven, laufenden Untersuchung, kein einmal abgehaktes Kästchen.

Der praktische Schritt für jedes EU- oder UK-Unternehmen mit einer GPAI-Abhängigkeit besteht darin, den Anbieter jetzt direkt zu fragen, ob er ein Ersuchen nach Artikel 91 erhalten hat und, falls ja, was er darüber offenlegte, wie er das Modell verteidigt und überwacht, auf das das Unternehmen angewiesen ist. Eine spätere Einschränkung oder ein öffentlicher Befund gegen diesen Anbieter sollte für ein Einkaufsteam dann keine kalte Überraschung mehr sein.