Das Gesetz und wer es beschlossen hat
Am 11. Juni 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung beschlossen, bekannt als KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz oder kurz KI-MIG. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 11. Februar 2026 gebilligt. Getragen wurde das Gesetz von der Koalition aus CDU, CSU und SPD, während AfD, Grüne und Linke dagegen stimmten. Als Einspruchsgesetz bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates, sodass der Beschluss des Bundestages den nationalen Rahmen praktisch festlegt.
Das KI-MIG ist die nationale Umsetzung der EU-KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, die seit dem 2. August 2024 in Kraft ist. Die EU-Verordnung setzt die inhaltlichen Regeln. Das deutsche Gesetz entscheidet, wer sie hierzulande durchsetzt und wie die Aufsicht organisiert ist. Mit diesem Schritt wird aus einer offenen Frage eine benannte Behörde, und genau das ist die praktische Tatsache, die für jeden vorausplanenden Eigentümer zählt.
Was die Bundesnetzagentur tun wird
Das KI-MIG bestimmt die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für künstliche Intelligenz in Deutschland. Die Behörde baut ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum auf, das KI-Expertise bündelt und anderen zuständigen Behörden zur Verfügung stellt, und sie betreibt eine eigene Marktüberwachungskammer für Hochrisikosysteme. Zudem wird sie Ansprechpartner gegenüber den europäischen Institutionen und hält die deutsche Position so im Einklang mit der grenzüberschreitenden Durchsetzung.
Neben der Durchsetzung trägt die Behörde eine beratende und innovationsfördernde Rolle. Sie richtet eine Beschwerdestelle ein, bei der Bürgerinnen und Bürger vermutete KI-Verstöße melden können, einen Service-Desk für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups und mindestens ein KI-Reallabor, in dem neue Systeme unter Aufsicht erprobt werden können. Für Eigentümer bedeutet das eine benannte Adresse, die zugleich die Einhaltung prüft und einen Weg bietet, Fragen zu stellen, bevor ein Produkt auf den Markt kommt.
Worauf sich Eigentümer jetzt vorbereiten sollten
Die erste Aufgabe ist eine Bestandsaufnahme. Ein Eigentümer sollte wissen, welche KI-Systeme das Unternehmen entwickelt, einkauft oder einbettet und in welche Risikokategorie jedes davon nach der EU-KI-Verordnung fällt. Daraus folgen die Pflichten: Dokumentation, Transparenz wo gefordert, menschliche Aufsicht bei Anwendungen mit höherem Risiko sowie die Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, die das nationale Gesetz nun mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro absichert. Nichts davon ist exotisch. Es ist Dokumentation und klare Verantwortung, angewendet auf ein Feld, das bisher keinen benannten Schiedsrichter hatte.
Die zweite Aufgabe ist, im Unternehmen Verantwortung zuzuweisen. Eine Person sollte das KI-Inventar führen, die gestaffelten Fristen der EU-KI-Verordnung verfolgen und eine einzige Kontaktlinie zur Bundesnetzagentur halten, wenn eine Frage aufkommt. Eine kurze schriftliche Richtlinie dazu, wie KI freigegeben und genutzt wird, wiegt bei einer Behörde schwerer als ein großer, aber undokumentierter Aufwand. Es geht nicht darum, das Geschäft zu bremsen. Es geht darum, die Arbeit für die Behörde lesbar zu machen, die nun existiert.
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