Ein Kabinettsbeschluss, den die meisten EU-Hauptstädte noch nicht gefasst haben

Die slowakische Regierung billigte am Mittwoch, den 26. August 2026, einen Gesetzentwurf, der Social-Media-Konten für alle unter 16 Jahren auf Facebook, Instagram, TikTok, X und Snapchat verbietet. Messenger-Dienste und E-Mail sind vollständig ausgenommen. Der Entwurf stammt vom Bildungsministerium, und Minister Tomáš Drucker beschreibt ihn als Schutz statt als Verbot: Die Regulierung des Online-Umfelds dürfe nicht allein den Eltern überlassen bleiben, sagte er gegenüber Journalisten.

Auch wer zwischen 16 und 18 Jahre alt ist und ein Konto behält, kommt nicht ohne Auflagen davon. Der Entwurf verpflichtet die Plattformen, für diese Altersgruppe automatisch einen Schutzmodus zu aktivieren: Profile sind standardmäßig privat, die Standortfreigabe ist ausgeschaltet, und Gruppeneinladungen sowie Kontakt von Fremden sind stärker eingeschränkt. Die Billigung durch das Kabinett am Mittwoch ist der erste formale Schritt. Der Entwurf geht nun ins Parlament, wo Drucker mit Unterstützung sowohl der Opposition als auch seiner eigenen Koalition rechnet, mit einem angestrebten Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Die Prüfstelle erfährt nur bestanden oder nicht bestanden

Die Altersprüfung im Gesetzentwurf ist so konzipiert, dass das Unternehmen, das das Alter bestätigt, niemals erfährt, welche Plattform die Anfrage gestellt hat, und die Plattform selbst über die Nutzerin oder den Nutzer nicht mehr erfährt als ein einziges Ja-oder-Nein-Signal. Der slowakische Vorschlag nennt das ein doppelt blindes Verfahren: Die prüfende Stelle sieht eine Altersanfrage ohne erkennbares Ziel, und das soziale Netzwerk sieht ein Prüfergebnis ohne erkennbare Identität.

Das Ministerium empfiehlt, dieses Verfahren auf der europäischen Brieftasche für digitale Identität aufzubauen, statt eine eigene nationale Lösung zu entwickeln, wodurch die slowakische Altersprüfung an eine Infrastruktur andocken könnte, die ohnehin jeder EU-Mitgliedstaat einführen muss. Keine andere Regierung hat bislang ein Gesetz mit Kabinettsbeschluss vorgelegt, das eine Altersprüfung zum Schutz Minderjähriger derart konkret an dieses Wallet-Rahmenwerk bindet, und genau diese Präzision auf Mechanismus-Ebene macht die Billigung vom Mittwoch innerhalb der EU bislang einzigartig.

Drei Länder, drei verschiedene Mechanismen

Die Slowakei ist nicht die einzige, die eine Mindestaltersgrenze für soziale Medien vorantreibt, aber sie ist von den drei am weitesten fortgeschrittenen Ländern das einzige, das einen konkreten Prüfmechanismus in einen von Kabinett oder Parlament gebilligten Text geschrieben hat.

LandAltersgrenzePrüfmechanismusZielterminStatus
SlowakeiUnter 16Doppelt blindes Verfahren: Prüfstelle erfährt nur bestanden/nicht bestanden, nicht Identität oder Plattform; basiert auf der EU-Brieftasche für digitale Identität1. Januar 2027Vom Kabinett gebilligt am 26. August 2026; geht ins Parlament
FrankreichUnter 15Plattform wählt aus mindestens zwei Methoden, die von der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) zugelassen sind1. September 2026 für neue Konten; 1. Januar 2027 für bestehende KontenVom Parlament gebilligt, Juli 2026
ÖsterreichUnter 14"Technisch moderne", datenschutzfreundliche Methoden nur als Prinzip beschrieben; kein Mechanismus zwischen den Koalitionsparteien vereinbartNoch nicht festgelegtGesetzentwurf geplant, noch in Koalitionsverhandlungen

Legt man die drei nebeneinander, liegt der Unterschied nicht bei der Altersgrenze, sondern bei der Festlegung des Mechanismus. Frankreich überlässt die Wahl der Prüfmethode jeder Plattform, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde; Österreich hat sich noch auf gar keine Methode festgelegt. Die Slowakei ist von den dreien die einzige, die die Datenschutzgarantie selbst in einen bereits vom Kabinett gebilligten Text geschrieben hat, über das bloße Ergebnis hinaus.

Warum Anbieter jetzt danach bauen sollten

Ein vom Kabinett gebilligter Gesetzentwurf gibt einem Entwicklungsteam etwas Konkretes zum Bauen: was die Prüfstelle wissen darf und was nicht, was die Plattform wissen darf und was nicht, und auf welcher bestehenden EU-Infrastruktur die Prüfung laufen soll. Die österreichische Koalition hat bislang nur eine Beschreibung 'technisch moderner', datenschutzfreundlicher Methoden im Prinzip vorgelegt, ohne dass sich die drei Regierungsparteien auf einen Mechanismus geeinigt hätten. Frankreich überlässt die Methode jeder Plattform, vorbehaltlich der Zustimmung seiner Datenschutzbehörde. Die slowakische Regierung hat bereits eine konkrete Antwort zu Papier gebracht.

Das Parlament könnte den Mechanismus vor dem 1. Januar 2027 noch ändern, und Druckers Zuversicht, dass die Opposition den Entwurf mittragen wird, ist keine Garantie für die Verabschiedung. Aber jede Plattform und jeder Anbieter von Identitätsprüfung, der EU-Minderjährige bedient, hat jetzt zum ersten Mal einen geltenden Gesetzestext, der ein konkretes doppelt blindes Verfahren beschreibt, statt nur ein Prinzip, auf das man warten müsste. Schon jetzt auf diesem Niveau zu bauen, kostet weniger, als es später nachzurüsten, sobald weitere Hauptstädte Slowakeis Mechanismus ebenso kopieren wie seine Altersgrenze.