Was das Gericht tatsächlich entschied
Am 9. Juni 2026 reduzierte die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I, Aktenzeichen 526 OWi LG 1/20, ein Bußgeld, das die Berliner Datenschutzaufsicht dem Immobilienkonzern Deutsche Wohnen im Oktober 2019 auferlegt hatte. Die ursprüngliche Strafe lag bei rund 14,5 Millionen Euro, eines der höchsten DSGVO-Bußgelder, das je in Deutschland verhängt wurde. Das Gericht setzte den Endbetrag auf 900.000 Euro fest.
Das war kein Freispruch. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass das Unternehmen vorsätzlich gegen die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung aus Artikel 5 DSGVO verstoßen hatte, indem es Ausweis- und Zahlungsdaten ehemaliger Mieter lange über jeden rechtlichen Bedarf hinaus aufbewahrte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können Rechtsbeschwerde einlegen. Geändert hat sich nicht die Feststellung des Verstoßes, sondern das Ausmaß der Folge.
Warum die Zahl so stark fiel
Die Reduzierung beruht auf einem Grundsatz, den der Europäische Gerichtshof am 5. Dezember 2023 festlegte: Ein DSGVO-Bußgeld darf nur verhängt werden, wenn der Verstoß schuldhaft begangen wurde, und die Höhe muss verhältnismäßig bleiben. Das Berliner Gericht wog ab, dass die Verstöße in die frühe Phase der Verordnung fielen, als auch die Aufsichtsbehörden sich noch anpassten, und dass das Unternehmen externe Wirtschaftsprüfer, Berater und IT-Fachleute eingebunden und in die Modernisierung seiner Systeme investiert hatte.
So wurde die dokumentierte Anstrengung zur Einhaltung zum entscheidenden Hebel auf die Strafe. Dasselbe Verhalten, das eine Behörde als zu langsam liest, kann ein Gericht als gutgläubiges Bemühen unter schwierigen Bedingungen lesen. Der Abstand zwischen 14,5 Millionen und 900.000 war nicht der bessere Anwalt. Es war ein Nachweis der Sorgfalt, der schon vor dem Streit bestand.
Warum das vor August zählt
Ab dem 2. August 2026 greift das Sanktionsregime der EU-KI-Verordnung, mit Bußgeldern bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes. Die anwendenden Behörden stützen sich auf denselben europäischen Rahmen, den das Berliner Gericht gerade nutzte: Verschulden als Voraussetzung, Verhältnismäßigkeit und Anrechnung nachgewiesener Sorgfalt. Die ersten KI-Bußgelder werden so bemessen wie dieses.
Für einen Unternehmer oder ein Family Office ist die Lehre eng und konkret. Die Zahl in einem Behördenbescheid ist ein Ausgangswert, kein festgeschriebener, und was sie bewegt, ist der Nachweis einer Governance, die bereits bestand. Dieser Nachweis entsteht in ruhigen Zeiten und wird laufend dokumentiert, nicht erst zusammengestellt, wenn eine Prüfung schon begonnen hat.
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