Sacramento verschob sein Datum bis nach Brüssel

Am Sonntag wurden innerhalb weniger Stunden zwei getrennte Transparenzregime für künstliche Intelligenz auf zwei Kontinenten durchsetzbar, und das war kein Zufall. AB 853, unterzeichnet am 13. Oktober 2025, änderte den kalifornischen AI Transparency Act und setzte dessen Startdatum neu. Der Gesetzestext ist eindeutig: Das Kapitel wird am 2. August 2026 wirksam. Das ursprüngliche SB 942, das Gouverneur Newsom im September 2024 unterzeichnet hatte, hätte am 1. Januar 2026 beginnen sollen. Der Gesetzgeber verschob es um sieben Monate und traf damit exakt den Tag, den die Europäische Union für ihre eigenen Transparenzpflichten längst festgelegt hatte.

Die kalifornischen Pflichten treffen einen erfassten Anbieter, den das Gesetz als Person definiert, die ein generatives KI-System erstellt, programmiert oder anderweitig herstellt, das mehr als 1.000.000 monatliche Besucher oder Nutzer hat und innerhalb der Grenzen des Bundesstaates öffentlich zugänglich ist. Diese Schwelle erfasst jedes führende Labor und jeden Bild-, Audio- und Videogenerator, der in größerem Maßstab arbeitet. Die Durchsetzung liegt beim Attorney General, einem städtischen Anwalt oder einem Bezirksjustiziar, und die Strafe beträgt 5.000 Dollar je Verstoß, wobei jeder Tag fortgesetzten Verstoßes als eigener Verstoß gilt.

AB 853 fügte außerdem drei Kategorien hinzu, die noch nicht gelten, und die zeitliche Staffelung verrät die Richtung des Gesetzes. Große Online-Plattformen, definiert über mehr als 2.000.000 monatliche Einzelnutzer, sowie Hosting-Plattformen für generative KI-Systeme starten beide am 1. Januar 2027. Hersteller von Aufnahmegeräten, also die Hersteller von Kameras, Telefonen und Sprachaufzeichnungsgeräten, folgen am 1. Januar 2028. Heute stehen ausschließlich die Modellhersteller in der Pflicht.

Ein Gesetz verlangt die Markierung, das andere ein Lesegerät

Warum das zählt: Artikel 50 Absatz 2 der KI-Verordnung verlangt von Anbietern, deren Systeme synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, die Ausgaben maschinenlesbar zu kennzeichnen und diese Lösungen wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig zu gestalten, soweit dies technisch durchführbar ist. Es ist eine Kennzeichnungspflicht. Sie regelt, was in die Datei geschrieben werden muss. Sie regelt nicht, dass irgendjemand ein Mittel erhalten muss, um es wieder auszulesen.

SB 942 regelt genau das. Neben der eingebetteten Offenlegung muss ein erfasster Anbieter ein Erkennungswerkzeug für künstliche Intelligenz kostenlos bereitstellen. Das Gesetz verlangt, dass dieses Werkzeug öffentlich zugänglich ist, das Hochladen von Inhalten oder die Eingabe einer Adresse erlaubt und eine Programmierschnittstelle umfasst, über die ein Nutzer das Werkzeug aufrufen kann, ohne die Website des erfassten Anbieters zu besuchen. Diese letzte Klausel sollten Sie zweimal lesen. Gemeint ist kein Webformular, sondern ein vorgeschriebener Endpunkt.

Der praktische Unterschied: Brüssel verpflichtete die Branche, etwas in die Datei zu schreiben. Sacramento verpflichtete dieselben Unternehmen, den Entschlüsseler herauszugeben, kostenlos und aus einem Skript heraus aufrufbar. Zwei Regelwerke gegen dasselbe Problem, und nur eines davon hat eine Fähigkeit hervorgebracht, die ein Einkäufer an einem Montagmorgen tatsächlich nutzen kann.

Nichts im kalifornischen Text begrenzt geografisch, wer dieses Werkzeug nutzen darf. Die Pflicht knüpft daran an, wo das System zugänglich ist und wie viele Nutzer es hat, nicht daran, wo die prüfende Person sitzt. Eine Einkaufsleiterin in Hamburg oder Wien kann denselben Endpunkt aufrufen wie eine in San José. Für ein einzelstaatliches Gesetz ist das ein ungewöhnliches Ergebnis, und es entstand, ohne dass ein europäischer Gesetzgeber darum gebeten hätte.

Die Offenlegung trägt eine Versionsnummer, keinen Hinweis

Die zweite Asymmetrie steckt darin, was die Markierung überhaupt aussagt. Die verborgene kalifornische Offenlegung muss den Namen des erfassten Anbieters, Namen und Version des Systems, das den Inhalt erzeugt oder verändert hat, Zeitpunkt und Datum dieser Erstellung oder Änderung sowie eine eindeutige Kennung übermitteln. Das Gesetz erlaubt, diese Angaben unmittelbar oder über einen Verweis auf eine dauerhafte Website zu transportieren. Das ist ein Datensatz, kein Warnschild.

Aber: Eine maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 kann die europäische Anforderung erfüllen und Ihnen dennoch nur verraten, dass irgendein Modell beteiligt war. Für eine Kennzeichnungspflicht genügt das, für die Rekonstruktion eines Vorfalls ist es beinahe wertlos. Zu wissen, dass eine Datei aus einem benannten System in einer benannten Version zu einem benannten Zeitpunkt stammt, ist der Unterschied zwischen einem Prüfpfad und einem Achselzucken. Wenn ein Lieferant Ihnen im März ein erzeugtes Produktbild schickt und Sie im November darüber streiten, ist die Versionsangabe die Tatsache, die klärt, welches Modell damals im Einsatz war.

Eine weitere kalifornische Klausel hat unmittelbare betriebliche Schärfe. Wenn ein Dritter ein erfasstes System lizenziert und so verändert, dass die vorgeschriebenen Offenlegungen ausfallen, muss der Anbieter die Lizenz innerhalb von 96 Stunden nach Entdeckung widerrufen. Das ist eine harte, kurze, zählbare Frist mitten in einem Transparenzgesetz, und solche Fristen wandern erfahrungsgemäß längst in Lieferverträge, bevor eine Behörde sie je anwendet.

Zwei Tage vorher waren die Lesegeräte unterschiedlich weit

OpenAI hat darauf hingearbeitet. Am 19. Mai 2026 trat das Unternehmen dem Lenkungsausschuss des C2PA-Standards bei, bettete das SynthID-Wasserzeichen von Google DeepMind in Bilder aus ChatGPT, der Schnittstelle und Codex ein und veröffentlichte Verify, eine öffentliche Forschungsvorschau, mit der jede Person ein Bild hochladen und auf beide Signale prüfen kann. Am 31. Juli 2026, zwei Tage vor dem kalifornischen Stichtag, weitete es die Arbeit auf Audiodateien aus und führte einen Schnittstellenzugang für die Überprüfung ein, damit Entwickler Herkunftsprüfungen in eigene Abläufe einbauen können. Die zeitliche Abfolge spricht für sich.

Googles eigene Seiten lesen sich anders. SynthID ist in gewaltigem Umfang ausgerollt und deckt Ausgaben von Gemini, Imagen, Lyria und Veo ab, mit mehr als 10 Milliarden markierten Inhalten. Der SynthID Detector wird von DeepMind allerdings weiterhin als Programm für frühe Tester dargestellt; das Unternehmen beschreibt sich als in Zusammenarbeit mit Journalistinnen, Journalisten und Medienschaffenden zur Erprobung des Portals und bietet eine Warteliste statt einer offenen Tür. Eine Schnittstelle zur Inhaltserkennung wurde einer Gruppe benannter Partner vorab gezeigt, darunter Shutterstock, Snap und Canva.

Die offene Frage: Ob ein Portal mit Warteliste für akkreditierte Fachleute dem gesetzlichen Maßstab öffentlich zugänglich mitsamt aufrufbarer Schnittstelle genügt, kann ein Fachjournal nicht entscheiden, und ein Durchsetzungsverfahren wurde nicht angekündigt. Präzise sagen lässt sich nur: Der Maßstab gilt jetzt, die Uhr läuft mit 5.000 Dollar pro Tag fortgesetzten Verstoßes, und zwei der größten erfassten Anbieter erreichten denselben Stichtag mit sichtbar unterschiedlich weit gebauter Technik.

Jeder Prüfer liest nur die Tinte seines eigenen Herstellers

Hier liegt die Grenze, für die niemand wirbt. Diese Werkzeuge sind Herkunftsleser für genau den Anbieter, der sie gebaut hat. Googles Detektor ist darauf ausgerichtet zu erkennen, ob ein Inhalt von Google-KI erstellt oder verändert wurde. Das Werkzeug von OpenAI prüft die Signale, die OpenAI einbettet. Es gibt kein herstellerübergreifendes Register, keine gemeinsame Abfrage und in keinem der beiden Gesetze eine Pflicht, so etwas zu bauen. Das Recht schreibt Lesegeräte im Plural vor und überlässt Ihnen die Integration.

Das Fazit: Eine europäische Unternehmerin mit einem fragwürdigen Bild verfügt heute über eine echte Fähigkeit, die es vergangene Woche nicht gab, und daneben über eine echte Falle. Die Fähigkeit besteht darin, eine konkrete Behauptung kostenlos gegen jenes Unternehmen zu prüfen, das die Datei am wahrscheinlichsten erzeugt hat. Die Falle ist das negative Ergebnis. Ein Bild bei jedem erfassten Anbieter zu prüfen und keinen Treffer zu erhalten, belegt nicht, dass ein Mensch es erstellt hat. Es belegt, dass kein kennzeichnender Teilnehmer beteiligt war, und das beschreibt auch jedes offene Modell auf einem gemieteten Server, jedes Werkzeug, das beim Export Metadaten entfernt, und jeden Bildschirmauszug.

Die vernünftige Nutzung ist deshalb eng und trotzdem lohnend. Prüfen Sie positiv, wenn Sie Grund haben, eine benannte Quelle zu vermuten. Schreiben Sie die Versionsangabe in den Dateivermerk, sobald eine Prüfung eine liefert, denn dieser Wert wird in einem Jahr noch etwas bedeuten. Und behandeln Sie eine unmarkierte Datei nicht länger als Beleg für irgendetwas, denn seit heute ist das Fehlen einer Markierung das am wenigsten aussagekräftige Ergebnis, das dieses System liefern kann.