Einundzwanzig Namen im Register, und keiner der beiden steht dort
Wer am 30. Juli das Register der benannten Dienste der Europäischen Kommission öffnet, zählt einundzwanzig Namen. Amazon Store, den Apple App Store, Booking.com, LinkedIn, Facebook, Instagram, WhatsApp, Pinterest, Snapchat, TikTok, Temu, Shein, Wikipedia, X, YouTube, Zalando. Nur zwei Suchmaschinen: Google Search und Bing. Weder ChatGPT noch Roblox steht auf dieser Liste.
Bloomberg berichtete am 29. Juli, dass sich das ändern wird und die Kommission beide bereits im August als sehr große Online-Plattformen einstufen dürfte. Unterschrieben ist nichts. Das Register bleibt vorerst das Register.
Warum das zählt: Eine Einstufung ist keine Stimmung und keine Warnung. Sie ist ein datierter Verwaltungsakt, der eine Frist auslöst, und im Register lässt sich das nachvollziehen, ohne auf eine Pressemitteilung zu warten.
Der Auslöser ist eine Nutzerzahl, keine Fähigkeit
Das Gesetz über digitale Dienste setzt eine einzige Zahl und baut alles darauf auf. Ein Dienst mit 45 Millionen durchschnittlichen monatlichen aktiven Nutzern in der Europäischen Union gilt als sehr groß, und das Gesetz selbst beschreibt diesen Wert als 10 Prozent der Bevölkerung der Union. Die Anbieter zählen ihre Nutzer selbst und veröffentlichen die Summe.
OpenAI weist für die EU 120,4 Millionen durchschnittliche monatliche Nutzer der ChatGPT-Suche aus. Roblox nennt rund 48 Millionen für den Sechsmonatszeitraum bis zum 13. Februar 2026. Beide Zahlen stammen von den Unternehmen selbst, weil das Gesetz es so verlangt.
Die Folge: Auf keines der beiden Produkte wurde ein Fähigkeitstest angewandt, kein Modell wurde geprüft. ChatGPT gerät durch schlichte Arithmetik in Europas Plattformregime, unter ein Inhaltegesetz, das entworfen wurde, als Chatbots noch niemanden beschäftigten.
Drei Millionen Nutzer sind der gesamte Abstand
Roblox liegt etwa drei Millionen über der Grenze. Das sind rund sechs Prozent Abstand bei einer Schwelle, die das Unternehmen nicht wieder unterschreiten wird, und Roblox wäre damit die erste Spieleplattform in dieser Kategorie.
Auf nationaler Ebene wird die Schwelle greifbarer. Die Union hat etwa 450 Millionen Einwohner, 45 Millionen sind also jeder zehnte Europäer. Deutschland zählt rund 83 Millionen Menschen, die Grenze entspricht also gut der Hälfte der deutschen Bevölkerung, und ein Dienst kann sie erreichen, ohne in Deutschland besonders sichtbar zu sein.
Allerdings: Gezählt wird pro Dienst, nicht pro Unternehmen. Ein Anbieter kann ein benanntes Produkt und drei nicht benannte betreiben, und die Pflichten folgen genau dem Produkt, das Sie eingekauft haben.
Was vier Monate nach dem Schreiben eintrifft
Die Einstufung ist eine Mitteilung, und die schweren Pflichten greifen vier Monate nach ihrem Eingang. Die erste systemische Risikobewertung wird innerhalb genau dieser vier Monate fällig, weshalb das Schreiben wichtiger ist als die Ankündigung.
Danach trägt der Dienst einen jährlichen Zyklus: Maßnahmen zur Risikominderung, jedes Jahr eine unabhängige Prüfung, Datenzugang für geprüfte Forscher, Transparenz über Empfehlungssysteme samt einer Option ohne Profilbildung, einen Krisenreaktionsmechanismus und eine jährliche Aufsichtsgebühr. Bei benannten Diensten beaufsichtigt die Kommission unmittelbar selbst, statt das einer nationalen Koordinierungsstelle zu überlassen.
Am 2. August 2026, in drei Tagen, legt die KI-Verordnung eine eigene Schicht darüber: Die Transparenzpflichten des Artikels 50 werden durchsetzbar, und die Kommission erhält ihr Instrumentarium für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, darunter Auskunftsverlangen, Modellzugang und Rückrufbefugnisse, mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Was vor dem Herbst in die Lieferantenakte gehört
Listen Sie jeden KI-Dienst auf, der produktiv läuft, und suchen Sie dann zu jedem die veröffentlichte europäische Nutzerzahl. Alles, was in Sichtweite von 45 Millionen liegt, gehört jetzt eingeplant, denn die Viermonatsfrist startet ohne Rücksicht auf Ihre Roadmap.
Fragen Sie anschließend jeden Anbieter schriftlich, was sich nach einer Einstufung für europäische Nutzer ändert. Prüfungen und Risikobewertungen bleiben nicht in der Compliance-Abteilung: Sie verändern, was protokolliert wird, was das Modell verweigert, welche Voreinstellungen in der EU ausgeliefert werden und wie schnell sich davon etwas bewegt.
Unter dem Strich: Ein Vertrag, der gegen eine US-Produktspezifikation geschrieben wurde, beschreibt kein beaufsichtigtes europäisches Produkt. Genau diese Lücke gehört in diesem Quartal geschlossen.
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