Was Apple am Montag eingereicht hat
Apple verklagte OpenAI, dessen Hardwarechef Tang Yew Tan und den früheren Ingenieur Chang Liu am 10. Juli vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien. Am 3. August kehrte der Konzern mit zwei Anträgen zurück, die das Tempo des Verfahrens verändern. Der erste verlangt eine einstweilige Verfügung, die den früheren Mitarbeitern und OpenAI den Zugriff auf die nach Apples Darstellung vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse sowie deren Erwerb, Nutzung und Offenlegung untersagt. Der zweite verlangt eine beschleunigte Beweiserhebung.
Der zweite Antrag ist der konkretere. Apple will Unterlagen zum angeblichen Zugriff der Beklagten auf geschützte Informationen, und Apple will Vernehmungen: von Liu und Tan, vom OpenAI-Mitarbeiter Yu-Ting Peng, von einem vierten OpenAI-Mitarbeiter, der ebenfalls bei Apple gearbeitet hat und in der Berichterstattung nicht genannt wird, sowie von Vertretern von OpenAI und von io Products, dem als Mitbeklagte geführten Hardwarearm.
Kein Antrag verlangt Geld. Apple beantragt Kontrolle darüber, was die Beklagten als Nächstes tun dürfen, und eidliche Antworten in einem gestrafften Zeitplan.
Die Maßnahme richtet sich gegen Personen, nicht gegen Produkte
Berichte über Geschäftsgeheimnisverfahren konzentrieren sich meist auf die spätere Schadenssumme. Diese Zahl liegt, falls sie überhaupt kommt, Jahre entfernt und wird meistens verglichen. Die einstweilige Verfügung wirkt jetzt, und sie wirkt auf einzelne Menschen: Sie würde zwei namentlich genannten Ingenieuren sagen, worauf sie in einem anderen Anstellungsverhältnis nicht zugreifen dürfen.
Der Maßstab ist niedriger, als er von außen wirkt. Apple muss keine Verletzung nachweisen. Apple muss ein Gericht davon überzeugen, dass die Klage wahrscheinlich Erfolg hat und dass ein Schaden droht, den Geld nicht heilt. Hardware-Fahrpläne sind das Lehrbuchbeispiel für einen Schaden, den Gerichte als nicht wiedergutzumachen anerkennen, denn eine kopierte Designentscheidung lässt sich nicht zurücknehmen.
Genau diese Reihenfolge ist der Grund, dieses Verfahren als Arbeitgeber und nicht als Zuschauer zu verfolgen. Was ein Unternehmen einschränkt, ist nicht das Urteil. Es ist eine Anordnung, die Monate nach Verfahrensbeginn auf unvollständiger Grundlage ergeht und eingrenzt, woran eine erfahrene Neueinstellung arbeiten darf.
OpenAI antwortete ebenso auf das Verfahren wie auf die Vorwürfe
OpenAI veröffentlichte seine Antwort am 4. August unter dem Titel Apple is getting this wrong. Der Antrag beruhe auf falschen Angaben und sei überflüssig, weil das Unternehmen Apples Geschäftsgeheimnisse weder besitze noch wolle, und man habe angeboten, direkt mit Apple zusammenzuarbeiten.
Zwei Einwände betreffen den Umgang mit dem Streit und nicht den Inhalt. OpenAI erklärt, Apples externe Anwälte hätten ihre Mitteilung nach Verwechslung zweier ähnlicher Nachnamen an die falsche Person geschickt und den Fehler erst nach einem Hinweis von OpenAI korrigiert. Zudem habe Apple inzwischen eingeräumt, dass ein geschildertes Gespräch mit dem Chefsyndikus von OpenAI nie stattfand. Dazu veröffentlichte OpenAI Nachrichten, in denen frühere Apple-Kollegen Chang Liu, dessen letzter Arbeitstag bei Apple der 22. Januar war, um Hilfe beim Auffinden von Dateien für ihre eigene Apple-Arbeit baten.
Nichts davon klärt, ob Geschäftsgeheimnisse abgeflossen sind. Es zeigt aber, was eine Gegenseite mit der Dokumentation dessen anfangen kann, wie ein Unternehmen sie vor der Klage angesprochen hat. Das spricht dafür, diesen Schritt über die Rechtsabteilung und nicht über ein Produktteam zu führen.
Bevor Ihre nächste erfahrene Einstellung anfängt
Das Risiko ist symmetrisch und keineswegs exotisch. Ein Unternehmen, das einen erfahrenen Ingenieur verliert, und eines, das ihn gewinnt, müssen am Ende beide unter Eid erklären, worauf in den letzten Wochen zugegriffen wurde und was in den Gesprächen gesagt wurde. In Europa stellt sich dieselbe Beweisfrage in anderer Verfahrensform: Die EU-Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse, in Deutschland umgesetzt im Geschäftsgeheimnisgesetz von 2019, gibt nationalen Gerichten einstweilige Maßnahmen an die Hand, die ganz ähnlich wirken wie die hier beantragte Anordnung.
Die Arbeit ist dokumentarisch und im Voraus billig zu erledigen. Entziehen Sie Zugänge am letzten Arbeitstag und nicht zum letzten Gehaltslauf. Bewahren Sie die Download-Protokolle auf. Halten Sie vor dem Eintrittstermin schriftlich fest, an welchen Themen die neue Kraft nicht arbeiten wird, und lassen Sie das bestätigen. Wenn nach dem Wechsel eine Bitte um Hilfe von früheren Kollegen eintrifft, wie es hier geschah, heben Sie sie auf.
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