Der Rechtsakt, den alle als Entwarnung lasen
Am 14. Juli hat die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, und binnen eines Tages hatte sich die Berichterstattung auf ein einziges Wort geeinigt: befreit. Smartwatches, Fitnesstracker und Datenbrillen, hieß es, müssten keine vom Kunden wechselbare Batterie mehr tragen. Verklebte Gehäuse seien sicher.
Das steht so nicht in dem Rechtsakt. Die Pflicht ist nicht verschwunden. Sie hat den Adressaten gewechselt, und diesen neuen Adressaten bezahlt am Ende der Betreiber.
Was Artikel 11 tatsächlich verlangt
Artikel 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 gilt ab dem 18. Februar 2027. Er verlangt, dass eine in ein Produkt eingebaute Gerätebatterie während der gesamten Lebensdauer jederzeit vom Endnutzer mit handelsüblichem Werkzeug entnommen und ersetzt werden kann, ohne herstellereigenes oder besonderes Werkzeug.
Enge Ausnahmen kannte die Verordnung schon vor diesem Monat. Geräte für nasse Umgebungen und bestimmte Medizinprodukte nach den Verordnungen (EU) 2017/745 und 2017/746 liegen in einer anderen Spur: Die Batterie muss weiterhin heraus, aber ein unabhängiger Fachbetrieb nimmt sie heraus.
Sechs Kategorien, eine verschobene Pflicht
Der Rechtsakt vom 14. Juli stellt sechs Kategorien in diese zweite Spur. Es sind Wearables, worunter die Kommission Smartwatches, Fitnesstracker, Datenbrillen und alles in Kleidung Integrierte fasst; bestimmte Medizinprodukte; elektronisches Spielzeug; tragbare Thermometer; dachmontierte Telematikgeräte; und Ausrüstung, die unter die Regeln für explosionsgefährdete Bereiche fällt.
Keine davon verlässt die Verordnung. Wer in der EU verkauft, muss die Batterie weiterhin mit handelsüblichem Werkzeug entnehmbar und ersetzbar halten. Geändert hat sich, wer das darf, und ein unabhängiger Fachbetrieb ist weder der Endnutzer noch automatisch der eigene Kundendienst des Herstellers.
Geltendes Recht ist das noch nicht
Ein delegierter Rechtsakt ist mit dem Erlass durch die Kommission nicht fertig. Dieser ging zur Prüfung an das Europäische Parlament und den Rat und tritt erst 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, sofern keines der beiden Organe widerspricht. Right to Repair Europe hat seine Stellungnahme zu den Ausnahmen von Artikel 11 bereits zu Protokoll gegeben.
Unsere Lesart, die in keiner Quelle steht: Beschaffungsentscheidungen dieses Monats stützen sich auf ein Instrument, dem noch widersprochen werden kann. Das Datum, das seit 2023 feststeht und das dieser Monat nicht bewegt hat, ist der 18. Februar 2027.
Was in den nächsten Vertrag gehört
Wer eine Flotte von irgendetwas auf dieser Liste betreibt, und viele deutsche Mittelständler tun das, ohne es Flotte zu nennen, dessen Weg zur Konformität nach Februar 2027 führt über einen Fachbetriebskanal. Wearables im Außendienst, dachmontierte Telematik auf Transportern, ATEX-taugliche Handgeräte in der Chemie, klinische Thermometer: Bei allen hängt es daran, dass jemand das Gehäuse öffnen kann.
Drei Zeilen im nächsten Vertrag klären das. Benennen Sie den unabhängigen Fachbetriebskanal. Halten Sie den Stückpreis je Batteriewechsel fest. Halten Sie die Durchlaufzeit fest. Ein Anbieter, der darauf nicht antworten kann, verkauft Ihnen ein Gerät, dessen Servicekosten nicht eingepreist sind.
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