Eine Liste, die Firmen nannte, nennt jetzt Orte
Am 27. Juli übermittelte ein vom Weißen Haus einberufenes behördenübergreifendes Gremium der Federal Communications Commission zwei nationale Sicherheitsfeststellungen. Einen Tag später veröffentlichte das Public Safety and Homeland Security Bureau der Kommission die Mitteilung DA 26-786, und die Covered List, die sich seit dem 18. März nicht verändert hatte, bekam zwei neue Zeilen: im Ausland produzierte Wechselrichter und im Ausland produzierte fortgeschrittene Robotersysteme.
Jeder Eintrag auf dieser Liste seit März 2021 nannte ein Unternehmen. Huawei und ZTE kamen im März 2021 dazu, daneben Hytera, Hikvision und Dahua für Überwachungstechnik. Kaspersky folgte im März 2022, danach China Mobile International. Ein Anbieter konnte die Liste lesen, das Fehlen des eigenen Namens feststellen und weitermachen. Das Bureau formulierte die Änderung in einem einzigen Nebensatz: diese neu erfassten Geräte werden über den Produktionsort bestimmt, nicht über die Rechtsperson.
Die praktische Lesart ist unmissverständlich. Die Feststellung zu Wechselrichtern erfasst Geräte, die in einem fremden Land produziert wurden, unabhängig von der Nationalität des Herstellers. Aus US-Sicht ist ein Werk in Bayern, in Valencia oder in Lodz genauso ein fremdes Land wie ein Werk in Anhui. Die Feststellung zur Robotik greift noch weiter und erfasst sämtliche im Ausland produzierten fortgeschrittenen Robotersysteme, also mobile Maschinen wie Humanoide und vierbeinige Roboter.
Was in den beiden Feststellungen wirklich steht
Die Begründung zu Wechselrichtern ist ein Netzsteuerungsargument, kein Handelsargument. Die Feststellung hält fest, die Fernanbindung von Wechselrichtern schaffe zusätzliche Verwundbarkeiten, die sich verstärken, je stärker wechselrichterbasierte Erzeugung im US-Netz zunimmt, und diese Verwundbarkeiten könnten es ausländischen Firmen ermöglichen, die Wechselrichter abzuschalten oder damit Daten zu sammeln und abzuziehen. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass im Ausland produzierte Wechselrichter sowohl eine Lieferkettenschwäche für die Wirtschaftssicherheit als auch ein Cyberrisiko für kritische Infrastruktur darstellen.
Die Begründung zur Robotik stützt sich auf Datenerhebung und Fernsteuerung. Fortgeschrittene Robotersysteme, heißt es dort, erheben Daten, die böswillige Akteure nutzen könnten, um Amerikaner zu überwachen, die Fähigkeiten ausländischer Nachrichtendienste zu erweitern oder die Roboter aus der Ferne zu übernehmen. Keines der beiden Dokumente hängt daran, wem der Hersteller gehört. Beide hängen daran, dass die Maschine vernetzt und aktualisierbar ist und anderswo gebaut wurde.
Die Ausnahme führt über das Kriegsministerium
Durchgesetzt wird das nicht am Hafen, sondern bei der Zulassung, und das ist früher und schwerer zu umgehen. Nach Abschnitt 2.903(a) der Kommissionsregeln dürfen Geräte auf der Covered List keine Gerätezulassung erhalten, und nach Abschnitt 2.911 muss jeder Antrag bestätigen, dass das Gerät nicht erfasst ist. Ohne diese Zulassung darf ein Gerät in den Vereinigten Staaten weder eingeführt noch vermarktet noch verkauft werden. Bereits zugelassene und installierte Modelle werden nicht zurückgezogen.
Das Gremium hat einen Ausgang eingebaut. Unternehmen, die Wechselrichter oder fortgeschrittene Robotersysteme in einem fremden Land produzieren, können eine Prüfung beantragen und eine Conditional Approval erhalten, die das Gerät ausnimmt. Bei Wechselrichtern kann das Kriegsministerium oder das Heimatschutzministerium diese Prüfung durchführen, bei fortgeschrittenen Robotersystemen ausschließlich das Kriegsministerium. Antragsteller müssen liefern, was das jeweilige Leitliniendokument verlangt.
Das gehört in die Produktplanung, nicht in die Fußnoten der Rechtsabteilung. Ein europäischer Hersteller, der weiter neue Wechselrichtermodelle in die Vereinigten Staaten verkaufen will, hat jetzt ein US-Verteidigungsressort zwischen seinem Produktfahrplan und seinem größten Exportmarkt sitzen, auf einem Prüfkalender, den er nicht steuert. Der Preis dieser Prüfung sind nicht die Antragskosten. Es sind die Quartale, die ein Marktstart verliert, solange sie läuft.
Brüssel kam zur selben Sorge auf umgekehrtem Weg
Europa hat bei diesem Risiko zuerst gehandelt und die Grenze an einer ganz anderen Stelle gezogen. Am 4. Mai legte die Europäische Kommission dar, dass sie chinesische Wechselrichter schrittweise aus EU-finanzierten Energieprojekten entfernen werde, und zwar über Prüfungen auf Projektebene und Bestimmungen der EU-Haushaltsordnung statt über neue Gesetzgebung. Ein EU-Vertreter fasste den Befund als ernste wirtschaftliche und Cybersicherheitsrisiken zusammen, mit einem schlimmsten Fall, der bis zu Eingriffen in europäische Energieinfrastruktur und ausgelösten Stromausfällen reicht.
Der Mechanismus ist eine Förderbedingung, kein Verbot. In Projekten ohne EU-Mittel bleiben chinesische Wechselrichter zulässig. Die Übergangsphase beginnt am 1. November, die volle Anwendung auf neue Verträge folgt ab April 2027, und Hersteller aus Japan, Südkorea, der Schweiz und den Vereinigten Staaten bleiben durchgehend förderfähig. Litauen ging früher und weiter: Seit dem 1. Mai 2025 untersagt ein Gesetz chinesischen Herstellern den Fernzugriff per Software auf Solar-, Wind- und Batteriespeicheranlagen des Landes.
Der Abstand zwischen beiden Ansätzen ist die eigentliche Nachricht. Brüssel fragt, wer der Lieferant ist, und ein europäisches Werk ist die Antwort auf diese Frage. Washington fragt jetzt, wo das Gerät gebaut wurde, und ein europäisches Werk ist das Problem. Chinesische Hersteller halten rund 80 Prozent des Weltmarkts für Wechselrichter, und beide Hauptstädte zielen auf diese Zahl - aber nur eine von ihnen tut das so, dass ein europäischer Produzent die Anforderung erfüllen kann, indem er europäisch ist.
Zwei Fragen, wo bisher eine reichte
Einkaufsabteilungen haben zwei Jahre lang gelernt, bei netzgekoppelter Hardware eine Frage zu stellen: Wer hat es hergestellt. Diese Frage beantwortet weiterhin den europäischen Test und beantwortet den amerikanischen nicht mehr. Wenn Ihr Haus Wechselrichter, Batteriewechselrichter oder mobile Roboter beschafft, gehört ab sofort das Herstellungsland zu jedem Anlagendatensatz, und zwar neben dem Lieferanten - beide können sich innerhalb derselben Produktlinie unterscheiden.
Wer davon etwas in die Vereinigten Staaten verkauft, hat eine andere Aufgabe, und sie hat ein Datum. Neue Modelle brauchen entweder US-Produktion oder eine Conditional Approval, bevor ein Zulassungsantrag die Bestätigung übersteht, und die Warteschlange für diese Freigaben beginnt jetzt und nicht mit der ersten Ablehnung. Bereits zugelassene Modelle verkaufen sich weiter, was Zeit verschafft und die Frist verdeckt.
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