Ein Umsatzmeilenstein, der eigentlich eine Lizenzfrage ist
Wer in der Finanzabteilung ein Firmenkartenprogramm freigibt, vergleicht in aller Regel Preistabellen. Interchange-Rückvergütungen, Aufschläge beim Währungstausch, Anbindung an die Buchhaltung, wie schnell eine Karte für eine neue Mitarbeiterin ausgestellt ist. Was in diesem Vergleich fast nie auftaucht, ist die Rechtsform des Unternehmens, das das Geld hält, und diese Woche liefert einen Grund, die Zeile zu ergänzen. Am 29. Juli teilte Pliant mit, mehr als 100 Millionen Dollar wiederkehrenden Jahresumsatz überschritten zu haben. Die Zahl stammt vom Unternehmen selbst und ist nicht geprüft, also lesen Sie sie als Aussage und nicht als Abschluss; die Angaben drumherum sind jedoch konkret: über 300 Beschäftigte, acht Standorte, Karten in mehr als 13 Währungen für über 32 Länder sowie mehr als 5.000 Firmenkunden und 35 Partner in Europa und den USA. Geschäftsführer Malte Rau nannte es eine Verschiebung im Denken der Unternehmen über kommerzielle Zahlungen, nicht einen Umsatzerfolg.
Pliant wurde 2020 in Berlin gegründet und verkauft Firmenkarten auf zwei Wegen: direkt an Unternehmen aus Reise, E-Commerce, Versicherung und Fuhrparkverwaltung sowie als Produkt unter fremder Marke, das Banken, Fintechs und Softwareplattformen unter eigenem Namen anbieten. Seit 2023 hält das Unternehmen eine Lizenz als E-Geld-Institut und die Visa-Hauptmitgliedschaft. Bei dieser Lizenz lohnt sich das Innehalten.
Ein E-Geld-Institut darf elektronisches Geld ausgeben und Zahlungen ausführen. Es darf keine Einlagen entgegennehmen und gegen sie kein Kreditgeschäft betreiben, und genau das kennzeichnet eine Bank. Praktisch heißt das nicht, dass die Konstruktion schwächer wäre, sondern dass für sie ein anderes Regelwerk mit anderen Garantien gilt, und der Unterschied trifft genau das Guthaben, das Ihr Unternehmen zwischen Aufladung und Abrechnung auf der Plattform liegen lässt.
Was die Sicherung der Kundengelder leistet und was nicht
Nach dem europäischen E-Geld-Rahmen sind Beträge, die im Tausch gegen elektronisches Geld entgegengenommen werden, ausdrücklich keine Einlagen, und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat bestätigt, dass sie außerhalb der Einlagensicherungssysteme liegen. An deren Stelle tritt die Sicherung der Kundengelder nach Artikel 7 der E-Geld-Richtlinie, die einem Institut drei Wege lässt: das Geld auf einem getrennten Konto bei einem Kreditinstitut zu halten, abgeschirmt von den eigenen Gläubigern; es in sichere, risikoarme liquide Werte wie Staatsanleihen oder Geldmarktfonds anzulegen; oder es über eine Versicherung oder gleichwertige Garantie in voller Höhe abzudecken.
Legt man beide Ordnungen nebeneinander, ist der Tausch klar und nicht beunruhigend. Eine Einlagensicherung zahlt je Kunde und Bank bis 100.000 Euro, rasch und mit staatlichem Rückhalt, und endet an dieser Grenze abrupt. In Deutschland ist dafür die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zuständig. Die Sicherung der Kundengelder deckt dagegen das gesamte Guthaben ohne Obergrenze, was für ein Unternehmen mit 400.000 Euro Betriebsmitteln auf einem Zahlungskonto spürbar besser ist, und sie tut es ohne staatlichen Rückhalt, was spürbar schlechter ist, wenn der Schutz selbst versagt. Beides ist kein Skandal. Ein Problem ist, dass die meisten Treasury-Richtlinien für die erste Ordnung geschrieben wurden und die zweite an keiner Stelle beschreiben, sodass im Haus niemand je entschieden hat, welche davon man wollte.
Das US-Geschäft läuft auf der Erlaubnis eines anderen
Dieselbe strukturelle Wahl wiederholt sich in den Vereinigten Staaten, und dort schärfer. Pliant ist nicht mit einer eigenen Zulassung in den amerikanischen Markt gegangen. Am 14. Juli gab das Unternehmen eine Partnerschaft mit der Coastal Financial Corporation bekannt, der an der Nasdaq unter CCB notierten Bankholding aus Everett im Bundesstaat Washington, die über ihre Banking-as-a-Service-Sparte als Partnerbank auftritt. Die Konstruktion trägt Ausgabestrukturen über einen Agenten, und sie ist das, was das amerikanische Programm rechtlich möglich macht.
Für einen Kunden hat diese Abhängigkeit eine ungewöhnliche Form. Ihr Kartenanbieter ist ein Dienstleister, den Sie mit Frist und einem Umstellungsprojekt wechseln können. Die Partnerbank darunter nicht: Bei ihr liegt die Erlaubnis, auf der das Programm läuft, Sie haben sie nicht ausgesucht, Sie haben keinen Vertrag mit ihr, und änderte sich diese Beziehung, müsste das Programm neu vertraglich aufgesetzt und nicht bloß umgeschaltet werden. Es ist dieselbe Lehre, die schon mit Cloud-Regionen und mit Zahlungsabwicklern kam, an einer Stelle, an der die meisten Unternehmen noch nicht nachgesehen haben. Coastal legt am 30. Juli die Zahlen zum zweiten Quartal vor, und näher kommt ein außenstehender Kunde an die Gegenseite hinter der Karte in seiner Brieftasche kaum heran.
Drei Fragen und der Ort, an den die Antworten gehören
Nichts davon spricht gegen einen Anbieter ohne Bankerlaubnis. Der Business Case ist real, und Pliants Zahlen sagen, dass der Markt zustimmt: Karten für mehr als 32 Länder in über 13 Währungen bringt eine einzelne nationale Bank nur schwer zusammen, und dass ein Berliner Unternehmen diese Größe in sechs Jahren erreicht hat, liegt daran, dass die Etablierten damit langsam waren. Das Argument lautet nur, dass die Struktur eine dokumentierte Entscheidung sein sollte und kein Detail, das man im Störfall entdeckt.
Halten Sie also in diesem Quartal drei Antworten fest. Welche Gesellschaft hält unser Guthaben, und in welchem Land ist sie zugelassen. Welche Sicherungsmethode nach Artikel 7 nutzt sie, Trennung, sichere Werte oder Versicherung, und kann sie das Kreditinstitut oder den Versicherer benennen. Und welche Bank steht in jedem Markt, in dem wir ausgeben, hinter dem Kartenprogramm. Jeder brauchbare Anbieter beantwortet alle drei in einem Absatz, und wer es nicht kann, hat Ihnen etwas Nützlicheres gesagt als die Antwort selbst.
Setzen Sie danach eine Schwelle. Legen Sie fest, welchen Betrag das Unternehmen zu einem Zeitpunkt höchstens auf einer Zahlungsplattform liegen lassen will, ziehen Sie alles darüber ab und machen Sie diese Zahl zum Teil derselben Richtlinie, die schon Kontrahentenlimits für Banken regelt. Damit wird aus einem ungeprüften Risiko ein gesteuertes, und mehr ist die Aufgabe nicht.
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