Eine Frist, die sich nur am fernen Ende bewegte

Die Europäische Kommission veröffentlichte ihren Vorschlag zur Reform des EU-Emissionshandelssystems am 17. Juli 2026, zusammen mit einem neuen Electrification Action Plan. Im technischen Detail versteckt war eine Änderung des Tempos, mit dem kostenlose CO2-Zertifikate für die vom Carbon Border Adjustment Mechanism erfassten Sektoren auslaufen, Stahl, Zement, Aluminium, Dünger und Wasserstoff. Die kostenlose Zuteilung für diese Sektoren läuft derzeit nach einem Zeitplan aus, der von 2026 bis in die frühen 2030er Jahre reicht. Der Vorschlag der Kommission verlangsamt diesen Pfad: fünfzehn Prozent der bereits ausgelaufenen kostenlosen Zuteilung sollen ab 2028 wieder eingeführt werden, und der vollständige Auslaufhorizont wird laut der eigenen EU Climate Action-Seite der Kommission auf 2038 verschoben.

Diese Entlastung ist nicht bedingungslos. Mitgliedstaaten müssten fünfzig Prozent ihrer nationalen ETS-Auktionserlöse in die Dekarbonisierung der vom System erfassten Sektoren lenken, eine Verpflichtung, die die Kommission mit mehr als 100 Milliarden Euro an Investitionen bis 2030 beziffert. Das Geld soll über eine neue Industrial Decarbonisation Bank und einen Investment Booster fließen, zusätzlich zum bestehenden Innovationsfonds und Modernisierungsfonds. Ein separater, am selben Tag veröffentlichter Vorschlag hebt die sogenannten Fallback-Benchmarks für Wärme und Brennstoff an und setzt für 2026-2030 rund 80 Millionen zusätzliche kostenlose Zertifikate für energieintensive Industrie frei. Beide Vorschläge durchlaufen nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, wobei die Kommission eine Einigung zwischen Parlament und Rat für Anfang 2027 anstrebt.

Die Antwort der Stahlindustrie: Die falsche Zahl hat sich bewegt

EUROFER, der europäische Stahlverband, reagierte noch am selben Tag, an dem die Kommission ihren Vorschlag veröffentlichte. Die Stellungnahme ist keine Ablehnung. Generaldirektor Axel Eggert begrüßte die überarbeiteten Stahl-Benchmarks als stärkeren Anreiz für emissionsarme Technologien wie die wasserstoffbasierte Direktreduktion. Doch sein zentraler Punkt widerspricht der Entlastungs-Überschrift: Rund 35 Prozent der konventionellen europäischen Stahlkapazität sollen bis 2030-2032 auf wasserstofffähige Anlagen umgestellt werden, was der Annahme zugrunde liegt, der Sektor erreiche bis 2033 nahezu vollständig emissionsarme Produktion. Eggert nannte diese Annahme eine Fantasie ohne die vorab geschaffenen Rahmenbedingungen, gemeint sind bezahlbarer grüner Strom und Wasserstoff im industriellen Volumen, die es beide heute weder im nötigen Maßstab noch zum nötigen Preis gibt.

Das Detail, das für jeden zählt, der nur die 2038-Schlagzeile liest, ist das, was EUROFER als unverändert markierte: Die für 2029-2030 vorgesehene Kürzung der kostenlosen Zuteilung, genau das Zeitfenster, das die jetzt getroffenen Investitionsentscheidungen tatsächlich bestimmt, bleibt von diesem Vorschlag weitgehend unberührt. Ebenso eine deutliche Absenkung des Haupt-Stahl-Benchmarks für 2031, die laut EUROFER den Carbon-Leakage-Schutz gefährdet, den das gesamte System kostenloser Zuteilung eigentlich gewährleisten soll. Einer EU-Stahlindustrie mit 215 Milliarden Euro Jahresumsatz und 298.000 direkten Arbeitsplätzen an über 500 Standorten in 22 Mitgliedstaaten wird gesagt, ihre langfristige Frist sei gemildert worden, während die kurzfristige, die Investitionsentscheidungen auf Anlagenebene in diesem Jahrzehnt erzwingt, unverändert blieb.

Was das über Stahl hinaus bedeutet

Die stahlspezifischen Zahlen sind für Stahlbetreiber relevant. Das Muster ist relevant für jeden industriellen Energieeinkäufer in der EU, der eine regulatorische CO2-Kostenkurve beobachtet, um einen Dekarbonisierungs-Investitionsplan zu bemessen, Chemie, Zement, Glas, Dünger, jeder Sektor innerhalb des CBAM-Rahmens oder in dessen Nähe. Die Kommission hat den Teil des Zeitplans verschoben, der politisch sichtbar und leicht als Entlastung zu verkünden ist, das Enddatum 2038, während sie den Teil, der tatsächlich Investitionsentscheidungen erzwingt, die Benchmark-Kürzungen 2029-2031, faktisch unverändert ließ. Das ist nicht zwangsläufig schlechte Politik. Es ist aber ein Datenpunkt: Eine staatlich gesetzte CO2-Kostenfrist ist keine stabile Größe, auf die man einen zehnjährigen Investitionsplan stützen kann, denn der Teil, der sich unter Lobbydruck bewegt, ist selten der Teil, der der Gegenwart am nächsten liegt.

Die dauerhaftere Beschränkung ist überhaupt nicht regulatorischer Natur. Sie ist physisch: ob grüner Strom und grüner Wasserstoff tatsächlich im industriellen Volumen und zu industriellen Preisen im von der Politik unterstellten Zeitrahmen ankommen. EUROFERs Einwand ist nicht, die Frist sei unfair, sondern dass die Netz- und Wasserstoffinfrastruktur dahinter in keinem Mitgliedstaat im nötigen Maßstab existiert, um die Annahme der vollständigen Dekarbonisierung bis 2033 zu tragen. Ein Betreiber, der seine Planung am ETS-Kalender ausrichtet, sollte die Angebotskurve für Strom und Wasserstoff verfolgen, nicht die gesetzgeberische, denn die gesetzgeberische Kurve hat bereits gezeigt, dass sie sich einer nicht rechtzeitigen Angebotskurve anpasst, und sie wird das dort am ehesten tun, wo die Fristen politisch am schwersten zu verteidigen sind, nicht dort, wo sie am weitesten entfernt liegen.