Die Funktion fehlt seit achtzehn Monaten
Am 21. Februar 2025 bot Apple neuen Nutzern im Vereinigten Königreich den erweiterten Datenschutz nicht mehr an und teilte bestehenden britischen Nutzern mit, sie müssten ihn früher oder später abschalten. Der eigene Support-Hinweis des Konzerns ist für ein solches Dokument ungewöhnlich deutlich: Apple kann die Funktion in Großbritannien nicht mehr anbieten. Der Grund wurde nicht beschönigt, ein Ersatz nicht angeboten.
Was die Funktion leistet, gehört noch einmal ausgesprochen, denn das Wort Verschlüsselung trägt hier sehr viel. Ohne den erweiterten Datenschutz verschlüsselt iCloud die Daten weiterhin, aber Apple hält Schlüssel, zu deren Verwendung das Unternehmen verpflichtet werden kann. Mit ihm steigt die Zahl der Ende-zu-Ende-verschlüsselten Datenkategorien auf 25, und das iCloud-Backup gehört dazu. Ein iPhone-Backup enthält fast alles, was auf dem Gerät liegt. Genau diese Kategorie wechselte im Februar 2025 die Seite und ist seither jeden Tag auf der neuen geblieben. Nachrichten in iMessage und Gespräche über FaceTime sind überall Ende-zu-Ende-verschlüsselt, auch in Großbritannien. Deshalb fällt der Verlust kaum auf: Das Sichtbare wirkt weiterhin geschützt.
Die zweite Anordnung nimmt Washington das Vetorecht
Die Anordnung, gegen die Apple jetzt vorgeht, ist nicht die von 2025. Die erste Technical Capability Notice des Innenministeriums erfasste auch die Daten amerikanischer Kunden, und genau diese Reichweite ließ sie scheitern. Washington widersprach, der diplomatische Preis stieg, und im August 2025 gab London nach. Die danach erlassene Anordnung verlangt architektonisch dasselbe und verlangt es nur noch für britische Nutzer.
Liest man das als Konstruktion statt als Diplomatie, wird der Entwurf klar. Der erste Versuch scheiterte an einer Zuständigkeitstatsache, nicht an einem Grundsatz, also entfernte der zweite Versuch die Zuständigkeitstatsache. Niemand in Washington hat nun einen Anlass, sich stellvertretend für ein britisches Unternehmen zu ärgern. Apples technisches Argument hat sich nicht geändert und hängt nicht vom Geltungsbereich ab, denn ein vorhandener Schlüssel lässt sich erzwingen, kopieren oder stehlen, gleich welche Pässe die vorgesehenen Ziele besitzen. Aber das politische Argument, das beim letzten Mal tatsächlich wirkte, wurde aus dem Problem herauskonstruiert.
Ein Verfahren, das keine Seite schildern darf
Apple reichte seine neue Beschwerde im Juli beim Investigatory Powers Tribunal ein. Es ist dasselbe Forum und dieselbe gesetzliche Mechanik wie bei der Klage, die Liberty und Privacy International nach Section 253 des Investigatory Powers Act erhoben haben. Weder Apple noch das Innenministerium dürfen sich öffentlich zu einer Technical Capability Notice äußern; diese Geheimhaltung hat sich keine der beiden Seiten ausgesucht.
Wie viel überhaupt öffentlich wird, ist selbst umstritten. In einer Anhörung im März 2025 machte die Innenministerin geltend, schon die Veröffentlichung der nackten Verfahrensdaten samt Namen der Beteiligten gefährde die nationale Sicherheit. Das Tribunal wies das zurück. Tessa Gregory, die für die Kläger auftrat, begrüßte die Zurückweisung in eben diesen Worten. Akiko Hart von Liberty benannte den Einsatz ganz gewöhnlich: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Bankdaten, Gesundheitsinformationen, private Gespräche und Bilder. Das Verfahren von Liberty und Privacy International ist für Dezember zur Verhandlung terminiert. Dezember ist damit der erste Monat, in dem ein Außenstehender überhaupt etwas erfährt.
Was vor Dezember zu klären ist
Behandeln Sie den jetzigen Zustand als Planungsannahme und nicht als vorübergehende Merkwürdigkeit, denn er hat die Erinnerung der meisten Beteiligten bereits überdauert. Wenn Ihr Haus Apple-Konten mit britischer Region ausgibt, sind die Gerätebackups dieser Konten nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt und waren es achtzehn Monate lang nicht. Das ist eine Tatsache über Ihren heutigen Bestand, kein Risiko, das nach einem Urteil eintreten könnte.
Zwei Dinge lohnen sich, solange das Tribunal schweigt. Stellen Sie fest, für welche Region die Apple-Konten Ihres Unternehmens tatsächlich registriert sind, denn maßgeblich ist das Konto, und ein Haus mit Beschäftigten in mehreren Ländern wird feststellen, dass die Betroffenheit ungleich verteilt ist. Entscheiden Sie danach bewusst, ob Gerätebackups der richtige Ort für Ihr empfindlichstes Material sind, wenn der Anbieter in einer Ihrer Rechtsordnungen brauchbare Schlüssel hält. Diese Entscheidung braucht kein Urteil. Sie braucht eine Bestandsaufnahme.
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