Sony Und Warner Reichten Am 28. August In Kalifornien Klage Ein
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music reichten am späten 28. August 2026 beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California Klage gegen Anthropic, Vorstandschef Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann ein, wie TechCrunch und Music Business Worldwide berichten, die beide die Klageschrift einsehen konnten. Die Klage wirft Anthropic vor, einen der größten und dreistesten anhaltenden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte begangen zu haben, und verlangt Schadensersatz für eine, so die Klageschrift, gezielte, jahrelange Sammel-Operation statt eines einmaligen Fehltritts.
Die Klageschrift beschreibt zwei Beschaffungswege. Sie wirft Mann vor, im Juni 2021 persönlich mehr als fünf Millionen raubkopierte Bücher per BitTorrent von der Schattenbibliothek Library Genesis heruntergeladen zu haben, dazu sollen Anthropic-Mitarbeiter im Juli 2022 weitere zwei Millionen Bücher von Pirate Library Mirror bezogen haben. Beide Schattenbibliotheken enthalten Notenblätter und Songtexte, die in Buchdateien eingebettet sind, wodurch Claudes Trainingsdaten laut den Verlagen deren Katalog ohne Lizenz aufgenommen haben sollen. Zusätzlich soll Anthropic Songtexte direkt von den lizenzierten Seiten MusixMatch und LyricFind gescrapt und weiteres Material aus Common Crawl, The Pile und Books3 bezogen haben.
Dieselben Fakten Kosteten Anthropic Bereits 1,5 Milliarden Dollar
Anthropic legte im September 2025 einen fast identischen Fall bei, als ein Bundesrichter im Bartz-Verfahren das Unternehmen zu 1,5 Milliarden Dollar an Autoren verurteilte, wegen genau derselben Downloads von Library Genesis und Pirate Library Mirror, die nun auch die Musikverlage anführen. Das damalige Urteil zog eine klare Linie: Ein KI-Modell mit urheberrechtlich geschütztem Text zu trainieren war legal, die Trainingskopien per Piraterie zu beschaffen war es nicht. Sony und Warner Chappell verlangen von keinem Gericht, diese Linie neu zu ziehen. Sie verlangen, dieselbe bereits gezogene Linie auf einen anderen Werkkatalog anzuwenden.
| Fall | Kläger | Angeführtes Verhalten | Ergebnis Oder Forderung |
|---|---|---|---|
| Bartz gegen Anthropic (2024-2025) | Buchautoren | Downloads von Library Genesis und Pirate Library Mirror | Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar, September 2025 |
| Sony/Warner Chappell gegen Anthropic (2026) | Musikverlage | Dieselben Downloads, zusätzlich Scraping von MusixMatch und LyricFind | 150.000 Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk, zehntausende Songs genannt |
| Gesetzlicher Zuschlag | In beiden Fällen möglich | Entfernte Urheberrechtsinformationen | 25.000 Dollar pro Fall |
Bei 150.000 Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk reichen einer Klägergruppe wenige tausend bestätigte Songs, um Schadensersatz in Milliardenhöhe zu erreichen, noch bevor eine einzige Strafe für entfernte Urheberrechtsinformationen dazukommt. Die Klageschrift der Verlage selbst nennt Songs wie "Ain't No Mountain High Enough," "Eye of the Tiger," "Livin' On a Prayer" und "Uptown Funk" als Beispiele aus den Trainingsdaten, ein Detailgrad, der zeigt, dass die Identifizierungsarbeit hinter der Zahl "zehntausende" bereits weitgehend erledigt ist.
Was Sich Für Claude-Käufer In Europa Ändert
Europäische Unternehmen, die Claude für Inhalte, Marketing oder interne Wissenstools lizenzieren, sehen sich nun einer zweiten Rechteinhaber-Klasse gegenüber, die genau dieselbe Frage zur Herkunft der Trainingsdaten klärt, wobei die zugrunde liegenden Fakten von einem Richter in einem anderen Fall bereits weitgehend feststehen. Genau diese Kombination, eingestandenes Verhalten plus eine neue Gruppe von Klägern mit gesetzlichem Schadensersatzanspruch, ist das eigentlich Neue: keine neue Rechtstheorie, sondern eine neue Rechnung für ein altes Geständnis. Eine Rechteinhaber-Klasse muss nicht mehr beweisen, dass Anthropic überhaupt raubkopiert hat, sie muss nur zeigen, dass ihre Werke im selben, bereits eingestandenen Raubkopie-Korpus enthalten waren, eine Frage der Dokumente, kein Streit um die Haftung.
Die praktische Konsequenz für einen europäischen Einkäufer betrifft die Beschaffung, nicht das Prozessrisiko. Jedes Unternehmen, das seinen KI-Anbieter noch nicht schriftlich gefragt hat, welche Trainingskorpora und welche Beschaffungsmethode hinter dem bezahlten Modell stehen, verlässt sich auf eine Annahme, die die beiden obigen Fälle als nicht mehr sicher entlarven. Die Musikverlage gewannen den Identifizierungskampf, indem sie Anthropics eigene eingestandene Datensätze mit Katalogmetadaten abglichen; jeder Rechteinhaber mit einem vergleichbaren Katalog, Bildagenturen, europäische Nachrichtenverlage, Anbieter technischer Dokumentation, kann denselben Abgleich gegen dieselbe eingestandene Liste an Datensätzen durchführen. Der Fall Sony und Warner Chappell ist nicht die letzte Klage, die auf dem Bartz-Geständnis aufbaut. Er ist eine Vorlage für die nächste.
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